Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Sexualisierte Gewalt: Evangelische Kirche will Betroffenenpartizipation neu aufstellen
Bildquelle: EKHN
12.05.2021
epd
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Der im vergangenen September berufene Betroffenenbeirat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zur Begleitung der Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch wird vorläufig ausgesetzt. Die bisherige Konzeption sei gescheitert, erklärte die EKD nach einer Sitzung des Gremiums am Abend des 10. Mai.
(Der Text wurde am 14. Mai grundlegend überarbeitet)
Interne Konflikte zwischen den Mitgliedern
In einer Mitteilung verwies die EKD zur Begründung der Aussetzung des Betroffenen-Beirats zunächst auf Rücktritte aus dem Gremium und interne Konflikte zwischen dessen Mitgliedern. Zudem sei in Gesprächen zwischen dem Beauftragtenrat, dem leitende Geistliche und Kirchenjuristen angehören, und dem Betroffenenbeirat kein Konsens über das weitere Vorgehen erzielt worden. „Der Beauftragtenrat hatte eine Weiterarbeit des Gremiums schließlich als nicht möglich angesehen“, heißt es in der Mitteilung.
Beteiligung von Betroffenen bleibt unverzichtbar
Es sei deutlich geworden, dass die bisher gewählte Form der Beteiligung an Grenzen gestoßen sei, erklärte der Sprecher des Beauftragtenrats, der Braunschweiger Bischof Christoph Meyns. Das sei für alle Beteiligten „äußerst schmerzlich“. Die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt sei für die evangelische Kirche aber zentral und unverzichtbar, betonte Meyns. Daran solle festgehalten werden.
Neue Formen der Beteiligung gesucht
Der Mitteilung zufolge soll die Arbeit des Gremiums extern evaluiert werden. Auf Grundlage der Ergebnisse sollen mit den ursprünglichen Mitgliedern des Beirats neue Formen der Beteiligung diskutiert werden, hieß es. Für die Zwischenzeit soll es eine andere Form der Betroffenenbeteiligung geben, erklärte die EKD, ohne Details zu nennen.
Badischer Bischof räumt Fehler der Kirche ein
Der badische Bischof Jochen Cornelius-Bundschuh, der ebenfalls dem Beauftragtenrat angehört, räumte indessen auch Fehler der EKD ein. Es sei „wirklich ein Scheitern und schmerzlich, dass der von uns vorgeschlagene Weg nicht tragfähig war“, sagte er dem epd. Die EKD übernehme die Verantwortung für das Scheitern. Nach Angaben der EKD soll nun durch eine Evaluation geklärt werden, was schief lief. Cornelius-Bundschuh sagte, dass in Gesprächen mit ausgeschiedenen und verbliebenen Mitgliedern des Betroffenenbeirats schon Faktoren deutlich geworden seien: „Unklarheiten schon in der Konzeption, mangelnde Begleitung des Prozesses und Unterstützung des Beirates.“
Mitglieder des Beirats zurückgetreten
Der Betroffenenbeirat wurde als Gegenüber zum Beauftragtenrat im vergangenen September mit zwölf Mitgliedern berufen. Fünf von ihnen sind bis März zurückgetreten. Sie machten interne Konflikte, aber auch Kritik an der Zusammenarbeit mit dem zuständigen EKD-Gremium geltend. Im März kritisierten im Beirat verbliebene Mitglieder, dass sie nicht ausreichend und rechtzeitig über Sachverhalte informiert und nicht auf Augenhöhe behandelt würden. Vier bis März aus dem Beirat zurückgetretene Mitglieder hatten bereits eine Erklärung veröffentlicht, in der sie der EKD konzeptionelle und strukturelle Fehler bei der Umsetzung des Beirats vorwerfen. Die ehrenamtlichen Mitglieder seien mit den an sie gestellten Aufgaben überfordert worden. Die Anforderungen seien „weit über das Maß eines üblichen Ehrenamts hinausgegangen“. Sie schlugen vor, die Expertise Betroffener für dringliche Fragen „projektgebunden und auf Honorarbasis“ einzuholen.
Scharfe Kritik an Aussetzung des Beirats
„Mit der einseitigen Aussetzung der Betroffenenbeteiligung versucht sich die EKD der Kritik von Betroffenen an ihren unzureichenden Prozessen der Aufarbeitung zu entziehen“, heißt es in einer 12. Mai verbreiteten Erklärung von den vier noch aktiven Beiratsmitgliedern. Eine Evaluation lehnen die zuletzt verbliebenen Mitglieder ab. „Vertrauliche Protokolle würden so gegen den Willen von Betroffenen weitergegeben werden“, heißt es in ihrer Mitteilung, die unter anderem Katharina Kracht, Detlev Zander und Henning Stein unterzeichnet haben.
Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung hat Skepsis
Auch der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, äußerte im Gespräch mit dem epd Skepsis zum weiteren Vorgehen. „Ich kann einen Prozess erst dann evaluieren, wenn er eine gewisse Zeit nach festgelegten Kriterien gelaufen ist“, sagte er und ergänzte: „Klar ist: Menschen dürfen nicht evaluiert werden.“ Der Missbrauchsbeauftragte sieht in der mangelnden Geschäftsgrundlage eine Erklärung für das Scheitern des Betroffenenbeirats. „Es muss klare Regeln geben, was die Pflichten der Institution und die Möglichkeiten der Mitwirkung der Betroffenen sind“, sagte Rörig.
Geschäftsgrundlage fehlte
Eine feste Geschäftsgrundlage ist Nach Rörig notwendig, um enttäuschte Erwartungen auf beiden Seiten zu vermeiden. Das Gremium hatte nach epd-Informationen bis zur Auflösung noch nicht einmal eine formelle Geschäftsordnung und damit Regeln, wie man mit Anträgen im Gremium verfährt. „Ich will nicht ausschließen, dass sowohl der Rat der EKD als auch der Beauftragtenrat die Größe der Herausforderung der Betroffenenbeteiligung insgesamt unterschätzt hat“, sagte Rörig.
Schlichtung durch Bundesbeauftragten ins Spiel gebracht
Röhrig schlug einen Schlichtungsversuch vor, um das Gremium nicht aufzugeben. „Eine Beendigung - egal ob sie Aussetzung, Auflösung oder Ruhen genannt wird - darf immer nur ultima ratio sein“, sagte Rörig dem epd.
Hintergrund
Der Betroffenenbeirat war im August 2020 von der EKD berufen worden, um in strukturierter Art und Weise Perspektiven und Haltungen Betroffener sexualisierter Gewalt in die laufenden Entscheidungsprozesse einzubinden. Vorangegangen war ein Auswahlprozess, der sich an dem Verfahren des UBSKM bei der Einrichtung seines Betroffenenrates orientierte. Der Betroffenenbeirat ist derzeit an allen laufenden Prozessen zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKD und der Diakonie beteiligt.
Aufklärung von Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt in Hessen-Nassau
Sexualisierte Gewalt: Bleibt eine gesellschaftlich dunkle Seite
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung hat in seinem bericht zur Lage in Kirche und Gesellschaft vor der Synode im April 2021 Stellung zum Thema sexualisierte gewalt bezogen. Nach Worten des Kirchenpräsidenten ist im zurückliegenden Jahrzehnt sei „sehr offensichtlich geworden, dass sexualisierte Gewalt eine sehr dunkle Seite in vielen Bereichen unserer Gesellschaft ist – leider auch in den Kirchen.“ Öffentlich werde vor allem der Umgang der katholischen Kirche mit Opfern und Tätern immer wieder stark kritisiert. Damit stellten sich Fragen an die Glaubwürdigkeit aller Kirchen. Jung: „In diesen Debatten wird auch immer die Frage neu aufgeworfen, wie es denn mit der Aufarbeitung in der evangelischen Kirche steht. Bei allem, was wir wissen, gibt es Unterschiede hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen und auch hinsichtlich der systemischen Probleme. In der EKHN haben wir deutlich gesagt, dass wir jeden einzelnen Fall sexualisierter Gewalt in unserer Kirche zutiefst bedauern und alles tun wollen, um aufzuklären, aufzuarbeiten und Leid anzuerkennen. Daran darf man uns messen.“ Bereits vor 2010 habe sich die EKHN mit dem Thema intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und mittlerweile umfassende Schutzkonzepte etabliert.
70 Verdachtsfälle in EKHN seit 1947
Nach aktuellem Kenntnisstand hätten sich seit Gründung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) im Jahre 1947 bis heute 70 Verdachtsfälle ergeben, bei denen die Befürchtung bestand, dass Menschen im Bereich der EKHN Betroffene sexualisierter Gewalt sind, so Jung. In dieser Gesamtzahl seien auch Fälle aus Heimen in evangelischer Trägerschaft enthalten. Dabei seien seit 1947 insgesamt 20 Mal Pfarrer verdächtigt worden. Auch wenn in der Mehrzahl der Fälle keine Ermittlungen mehr geführt werden konnten, weil die Beschuldigten verstorben waren, habe die EKHN versucht, den Betroffenen gerecht zu werden. Mehrere Verdachtsfälle hätten sich als unbegründet erwiesen. Dreimal seien in den letzten zehn Jahren kirchliche Disziplinarverfahren eingeleitet worden, in den Jahrzehnten davor hatte es bereits elf Disziplinarverfahren gegeben. 50 Anschuldigungen hätten sich gegen Erziehende, sowie Ehrenamtliche oder Mitarbeitende im kirchenmusikalischen Bereich gerichtet. In Abstimmung mit den Betroffenen seien Strafanzeigen erstattet worden. Die EKHN berate jeden Fall individuell und zahle entstehende Behandlungskosten, wie etwa Psychotherapie auch ohne Nachweis des Vorfalls, „unbürokratisch und schnell.“ Außerdem seien in Anerkennung des Leids individuell Leistungen erbracht worden.
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