AngeboteÜbersicht

Jahreslosung 2021

Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist! (Lukas-Evangelium 6,36)

Menümobile menu

Herbstsynode beendet: Von Antisemitismus bis Zukunftsprojekt „ekhn2030“

Volker Rahn/EKHN

Das demokratische Miteinander, zunehmender Antisemitismus, der erste Doppelhaushalt und die Zukunft der evangelischen Kirche: Das waren nur einige der über 40 Tagesordnungspunkte, mit denen sich die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 29.11. bis 2.12. beschäftigte. Hier ein Kurzbericht.

Kurzbericht

von der 4. Tagung der 13. Kirchensynode der EKHN
in Frankfurt am Main, 29.11.-2.12.2023

Die Kirchensynode ist mit ihren 120 Delegierten aus allen Teilen der Kirchenregion mit einem Parlament vergleichbar. Sie repräsentiert rund 1,4 Millionen Evangelische in einem Gebiet von Biedenkopf über Mainz und Frankfurt bis Neckarsteinach.


1. Solidarität mit jüdischen Menschen in Deutschland

Einstimmig hat die Kirchensynode eine Erklärung zur Solidarität mit jüdischen Menschen in Deutschland verabschiedet. In der gemeinsamen Erklärung zeigen sich Kirchenleitung und -synode erschreckt von der Zunahme von Beleidigungen und Bedrohungen jüdischer Menschen nach dem Terrorangriff der Hamas am 7.10.2023, auch in Deutschland. Sie rufen zum Schutz jüdischer Menschen und Einrichtungen auf und ermutigen Gemeinden und Dekanate, Dialogräume mit Menschen jüdischen und muslimischen Glaubens zu eröffnen. Bei Betonung des Existenzrechts Israels und des Grundartikels der EKHN, der jegliche Formen von Antijudaismus und Antisemitismus ausschließt, tritt die EKHN auch für ein Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser*innen ein und ruft zu Gebeten für alle vom Terror Betroffenen auf. (Drs. 94/23)

2. Kürzungen mit Augenmaß
Diakonie, gesamtkirchliche Pfarrstellen und Bibelmuseum
Abweichend von der Vorlage der Kirchenleitung (Drs.75/23), hat die Kirchensynode nach intensiver Auseinandersetzung beschlossen, die Zuschüsse zur Regionalen Diakonie in Hessen und Nassau gGmbH sowie an das Diakonische Werk Marburg-Biedenkopf nur um je 12 Prozent (880.800 Euro bzw. 313.111 Euro) zu kürzen (statt der vorgeschlagenen 20%). Beim Dachverband Diakonie Hessen e.V. folgte die Synode dem gemeinsamen Vorschlag der Kirchenleitungen von EKKW und EKHN sowie dem Synodenbeschluss der EKKW und hat im Rahmen der Reform ekhn2030 die Umsetzung einer 30%-Kürzung der Zuschüsse bis 2030 beauftragt. Das entspricht einer strukturellen Einsparung von 2,08 Millionen Euro im Vergleich zu 2021. Notwendige betriebsbedingte Kündigungen soll die Kirchenleitung durch eine zweckgebundene Rücklage auffangen.
Beim gesamtkirchlichen Pfarrstellenplan 2025-2029 (Drs.60/23) folgte die Synode im Wesentlichen der Vorlage der Kirchenleitung. Umstritten waren der Wegfall der 1,0 Stelle der geschäftsführenden Pfarrerin der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau (EFHN) sowie von vier Pfarrstellen in der Notfallseelsorge. Trotz der Kürzung der Professur am Theologischen Seminar Herborn soll Religionspädagogik ein gleichwertiges Fach in der Pfarrdienst-Ausbildung bleiben. Die Kirchenleitung legt der Synode 2026 ein neues Konzept fürs Vikariat vor. Durch die Einsparung von insgesamt 25% der gesamtkirchlichen Pfarrstellen entfallen bis 2029 in Zentren, Handlungsfeldern, Kirchenverwaltung und Kirchenleitung 34,5 der derzeit 142,5 Pfarrstellen. Das Frankfurter Bibelmuseum mit rund 20.000 Besucher*innen/Jahr soll als bibelpädagogisch-erlebnisorientierter Lernort in der multireligiösen Gesellschaft fortgeführt werden: gefördert mit 300.000 Euro/Jahr und der Leitungspfarrstelle (Drs. 76/23).

3. Doppelhaushalt und Sparzwänge
Erstmals haben die 120 Synodalen einen Doppelhaushalt (Drs.64/23) beschlossen: Er sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 737 Millionen Euro und in 2025 knapp 744 Millionen Euro vor. In den beiden Jahren rechnet die Kirchenleitung mit je 540 bzw. 543 Millionen Euro Einnahmen aus Kirchensteuern. Rund 340 Millionen Euro werden jährlich für Personal ausgegeben, 50 Millionen an Eigenmitteln für Kindertagesstätten und 42 Millionen für den Erhalt von Gebäuden der Kirchengemeinden. Die Kirchenleitung rechnet in einer aktualisierten Finanzprojektion (Drs. 92,/23) mit einer höheren strukturellen Einsparung als die in ekhn2030 beschlossenen. Die Synode hält zunächst am beschlossenen Einsparziel von 140 Millionen Euro fest, das im Meilensteinjahr 2025 ggf. angepasst werden soll. Eingriffe in die Besoldung hat die Synode vorerst ausgeschlossen.

4. Neuordnung der Kirche: Die Nachbarschaftsräume werden gestaltet
In 3. Lesung hat die Kirchensynode das Gesetz zur Ausgestaltung der Nachbarschaftsräume (Drs. 67/23) mit geringen Änderungen beschlossen, wie vom Rechtsausschuss in 2. Lesung vorgelegt. Es regelt unter anderem die Vertretung der Verkündigungsteams im Leitungsorgan: Von den ins Leitungsorgan Entsandten muss mindestens eine Person Pfarrer*in sein. Auch die Wählbarkeit von Hauptamtlichen im Verkündigungsdienst in die Dekanatssynode wurde beschlossen.
Ebenso wurden die Änderungen des Visitationsgesetzes (Drs. 68/23) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Vertagt hingegen wurde die Neuregelung, wie Pfarrer*innen in den neuen Nachbarschaftsräumen Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen erteilen (Drs. 69/23). In erster Lesung beraten wurden ein neues Stiftungsgesetz (Drs. 70/23) (Vorbereitung der 2. Lesung unter Federführung des Rechtsausschusses) und das Kirchengesetz zur 2. Änderung finanzrechtlicher Vorschriften (
Drs. 66/23): Die geplanten Regelungen für die Vereinfachung der Zuweisungsverordnung, die zukünftig nur noch die Gemeindemitgliederzahl berücksichtigen sollen, sowie zur Einführung von gemeinsamen und ggf. Mehrjahres-Haushalten im Rahmen der Nachbarschaftsräume wurden zur Vorbereitung der 2. Lesung federführend an den Finanzausschuss überwiesen.

5. Kinder und Jugendliche im Blick behalten: Jugend-Check als Gesetzesfolgenabschätzung
Die Kirchensynode nahm den aktuellen Kinder- und Jugendbericht der Arbeitsgemeinschaft Kinder und Jugend in der EKHN (AKJ) (Drs. 57/23) entgegen Darüber hinaus hat die Synode die Erarbeitung eines Jugend-Checks beauftragt, der bei jedem Gesetz die möglichen Folgen für Kinder und Jugendliche schon in der Beratung mitbedenken soll (Drs.79/23). Für die beschlossenen Zukunftskonzepte „Kinder und Jugendliche“ (ekhn2030 – Arbeitspaket 6, Drs. 37/22) und „Junge Erwachsene und Familien“ (ekhn2030 – AP7, Drs. 08/23) wird die Kirchenleitung im Meilensteinjahr 2025 eine Evaluation zur Umsetzung in der Fläche vorlegen.

6. Investitionen in Digitalisierung und Verwaltungsreform
Auch während der Sparvorgaben der Reform ekhn2030 investiert die EKHN in ihre Zukunft: Die Synode beschloss eine groß angelegte Digitalisierungsstrategie, welche u.a. verbindliche EKHN-Standards (auch um die IT-Sicherheit zu erhöhen), zentrale Hard- und Softwarebeschaffung sowie die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) und lebenslangen Wissenserwerb umfasst (Drs.77/23). Bis 2030 bewilligte die Synode dafür 15 Millionen Euro aus dem Zukunftsfonds und 10 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln und Ausgleichsrücklage. Die 21,5 entstehenden zusätzlichen Stellen und alle strukturellen Kosten sollen ab 2030 vollständig durch Einsparungen an anderer Stelle refinanziert sein. Ebenso wurden 2 Millionen Euro für ein Projekt zur Personalgewinnung und -bindung (Drs. 78/23) bewilligt. Auch die von der Kirchenleitung vorlegten strategischen Leitlinien zur Verwaltungsreform (ekhn2030 – Querschnittsthema 5, Drs. 59/23) wurden bestätigt: papierlos, an Bedarfen der Nachbarschaftsräume orientiert und 10 Millionen Euro preiswerter als bislang.

7. Martin-Niemöller-Medaille für Dr. Winfried Schneider und Wahlen
Anlässlich der Synodentagung hat die Kirchenleitung Dr. Winfried Schneider die höchste Auszeichnung der EKHN, die Martin-Niemöller-Medaille, verliehen; die Laudatio hielt Pröpstin Henriette Crüwell. Dr. Schneider war 25 Jahre Präsident des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) und geht zum 31.12.2023 in Ruhestand. An seine Stelle hat die Synode Jutta Schild, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Darmstadt, gewählt, die über 10 Jahre dem KVVG angehört und seit 2013 Stellvertretende Präsidentin ist. Zum Stellvertretenden Präsidenten des KVVG hat die Synode Michael Ermlich gewählt, Richter am Verwaltungsgericht Mainz. Präsidentschaft und Stellvertretende Präsidentschaft beginnen am 1.1.2024 für die Dauer von sieben Jahren. Alle KVVG-Richter*innen wirken ehrenamtlich.
Als 1. stellvertretendes Mitglied in der EKD-Synode unter 27 Jahren hat die Synode Emanuel Fuchs (Starkenburg) nachgewählt, als 2. stellvertretendes Mitglied unter 27 Jahren Lars Füllbeck (Rhein-Main). In eigene Ausschüsse wählte die 13. Kirchensynode der EKHN folgende Synodale nach: Renate Schubert (ordiniertes Mitglied) und Maximilian Lubba (nicht-ordiniert) in den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene und Lebenswelten (JuBEL), sowie als nicht-ordinierte Mitglieder Sebastian Wolf in den Finanzausschuss (FA) und Conny von Schumann in den Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (AGV).

8. Ausgelassene Demokratie: Die Synode tanzt
Trotz intensiver, zum Teil erhitzter Debatten, nicht nur um Einsparungen, und Nachtsitzungen gab es auch gemeinschaftsstiftende Neuerungen auf der 4.Tagung der 13. Kirchensynode: Aus Anlass von 175 Jahren Paulskirchenverfassung fand der Synodengottesdienst mit öffentlichem Interesse erstmals in der Paulskirche statt: Den Neubau hatte die Frankfurter Stadtgemeinde 1848, keine 15 Jahre nach seiner Einweihung, für das erste nationale Parlament „mit Freuden“ zur Verfügung gestellt und damit deutsche Demokratie entscheidend gefördert. Seit 1948 gehört die Paulskirche als Demokratie-Denkmal der Stadt Frankfurt, wobei verbriefte Nutzungsrechte des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt-Offenbach fortbestehen. Am ersten gemeinsamen Abend fand ein Austausch zu „Kirchenbildern“ in Form eines World Cafés statt. Und durch Einsatz der Jugenddelegierten wurde beim Abend der Begegnung in der Evangelischen Akademie Frankfurt erstmals ausgelassen getanzt.

Darmstadt, 14.12.2023 Martin Franke-Coulbeaut

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top